Forma autorizzata del nome
Gericht und Landgericht Kastelruth
Giudizio di Castelrotto, fino al 1805
Giudizio distrettuale di Kastelruth con Aichach, Saleg e Hauenstein di Antonia De Remich, vedova Giovannelli e contessa Wolkenstein Rodeneck (1817-1849)
Organi statali e di governo, istituzioni, magistrature centrali e locali pre-unitari
Die Gerichte hatten seit dem 13. Jahrhundert Zuständigkeiten sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechtssprechung. In vielen Gerichten übte neben dem Richter auch ein Pfleger als Verwalter sein Amt aus. Seit dem 15. Jahrhundert wurde eine beträchtliche Anzahl von Gerichten an Adelige oder reiche Bürger verliehen oder verpfändet. Nach deren vorübergehender Aufhebung in napoleonischer Zeit wurden die Rechte der Gerichtsherrn von Franz II. ab 1817 kurzfristig wiederhergestellt.
Das Landgericht Kastelruth wurde als Patrimonialgericht in Ausführung des allerhöchsten Patents Nr. 51 vom 14. März unter dem Titel "Landgericht Kastelruth mit Aichach, Salegg und Hauenstein der Antonia de Remich, Wittwe Giovanelli und Gräfin von Wolkenstein-Rodenegg" wieder hergestellt. Zugleich mit allen anderen Tiroler Landgerichten wurde es mit der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1849 aufgelöst, durch welche ab dem 1. Januar 1850 neue Gerichts- und Verwaltungsbehörden eingerichtet wurden.
SIAS. Sistema Informativo degli Archivi di Stato.